Seit dem 7.12.23 ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich. Bitte melden Sie sich wie gewohnt in der Sprechstunde an, wir können Sie gerne zurückrufen. 

Folgende Regeln gelten für eine telefonische Arbeitsunfähigkeit (AU):

  • Sie sind in der Praxis bereits Patient.
  • Sie leiden nur unter leichten Symptomen wie z.B. bei Migräne, Magen-Darm-Grippe, Atemwegsinfekten inkl Covid, etc.
  • Sie können dann telefonisch für maximal 5 KALENDER-Tage krank geschrieben werden.
  • Wir benötigen trotzdem noch im laufenden Quartal Ihre Krankenkassenkarte!
  • Eine Verlängerung der telefonischen AU geht nur nach persönlichem Kontakt in der Praxis!

Als Alternative bieten wir auch die Videosprechstunde an. Hierbei können wir sie bis zu 7 Kalendertage krankschreiben und es ist nicht notwendig, die Krankenkassenkarte einzureichen. Auch hier gilt aber, dass eine Verlängerung der AU dann einen persönlichen Kontakt in der Praxis voraussetzt! 

Gute Besserung! Ihr Praxisteam

Kategorien: Praxis-Info

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